Antrag auf Einstufung als professioneller Kunde
Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat formell neue Maßnahmen für die Bereitstellung von CFDs für Privatkunden in der Europäischen Union verabschiedet, die am 1. August 2018 in Kraft getreten sind. August 2018 in Kraft getreten sind. Die Maßnahmen umfassen eine erhebliche Verringerung der Hebelwirkung, eine spezielle Regelung für die Schließung von Einschusszahlungen, Einschränkungen der Handelsvorteile usw.
Die Einstufung als professioneller Kunde bedeutet, dass die folgenden Bestimmungen gelten:
*Professionelle Kunden haben keinen Anspruch auf eine ICF-Entschädigung2
Schutz vor negativem Saldo
Verlieren Sie nie mehr als Ihr Gleichgewicht
Zugang zu Premium-Wettbewerben
Nehmen Sie an exklusiven Handelswettbewerben und Programmen teil
Engagierter Kundenbetreuer
Kontinuierliche persönliche Betreuung durch Ihren Market10-Kundenbetreuer
Handelszentrale Handelssignale
Erhalten Sie täglich Handelssignale und Nachrichten
Zugang zur VIP-Platin-Ausbildung
Profitieren Sie von einer professionellen Handelsausbildung
Höhere Hebelwirkung
Handeln Sie mit einer Hebelwirkung von bis zu 400:1
Trennung der Kundengelder
Ihre Gelder werden weiterhin auf getrennten Bankkonten verwahrt.
Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat im Amtsblatt (ABl.) der Europäischen Union die Maßnahmen zur Bereitstellung von Differenzkontrakten (CFDs) für Kleinanleger veröffentlicht, die am 1. August in Kraft treten werden.
Das Stop-Out-Niveau wird auf allen Market10-Plattformen auf 50 % erhöht.
Ab dem 1. August 2018 werden die Stop-Out-Levels auf allen Market10-Handelsplattformen für alle Kunden auf 50% erhöht.
Kunden mit offenen Positionen und einer Marge zwischen 20-50% haben die höchste Wahrscheinlichkeit, das Stop-Out-Niveau zu erreichen.
Zum Beispiel:
Kontowährung= USD, Kontoleverage = 1:50
Am 27.07.2018 gehen Sie 1 Lot GOLD zum Preis von 1.225 USD long. Die erforderliche Marge beträgt 2.450 USD ((1*100*1.225)/50), d.h. (Kontraktgröße*Lotwert) / Hebelwirkung).
Am Ende des Tages am 27.07.2018 beträgt das Eigenkapital des Kontos 980 USD und somit beträgt die Marge 40 % (= Eigenkapital/Marge*100 = 980/2.450*100).
Bei dem aktuellen Stop-Out-Level von 20 % bleibt die Position offen, da das Margenniveau (40 %) höher ist als 20 %.1
Am 30.07.2018 wird das Stop-Out-Niveau auf 50 % erhöht, da die Kontomarge mit 40 % niedriger ist, wäre der Kunde bereits ausgestoppt worden (d. h. die Position wäre geschlossen worden).
*1,00 Lot = 100,00 Oz GOLD
Anforderungen, um professioneller Trader zu werden
Sie können professioneller Kunde werden, wenn Sie einen Antrag stellen und unter anderem zwei der drei unten genannten Kriterien erfüllen3:
- Handelsvolumen - Sie haben in den letzten 4 Quartalen durchschnittlich 10 Transaktionen in signifikantem Umfang pro Quartal auf dem relevanten Markt getätigt (mit Value Bridge Single Member Investment Services S.A. und/oder anderen Anbietern).
- Einschlägige Erfahrung - Sie verfügen über mindestens ein Jahr Berufserfahrung im Finanzbereich, die Kenntnisse des CFD-Marktes und der Dienstleistungen erfordert.
- Finanzieller Status - Der Umfang Ihres Portfolios4 entspricht oder übersteigt 500.000 EUR, einschließlich Bareinlagen und Finanzinstrumente.
1 Eine standardisierte Margin-Close-Out-Regel in Höhe des Prozentsatzes des oben vorgeschriebenen Mindesterstbetrages auf Kontobasis. Für Handelskonten professioneller Kunden kann sich der Prozentsatz ändern.
2 Ziel des Anlegerentschädigungsfonds (ICF) ist es, Ansprüche von Privatkunden durch die Zahlung einer Entschädigung (bis zu 20.000 €) zu sichern, wenn wir unseren Verpflichtungen Ihnen gegenüber nicht nachkommen, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Lesen Sie hier mehr.
3 Sie können entscheiden, ob Sie jetzt oder zu einem späteren Zeitpunkt einen Antrag stellen oder sogar als Kleinanleger behandelt werden möchten. Bitte beachten Sie, dass Sie jederzeit die Möglichkeit haben, Ihren Status als Kleinanleger wiederherzustellen, sobald Sie berufstätig sind.
4 Zu den Finanzinstrumenten gehören Aktien, Bareinlagen zur Finanzierung oder Gewinne aus Investitionen in Derivate, Schuldtitel und Bareinlagen. Nicht dazu gehören Immobilien, traditioneller Warenbesitz oder der Nominalwert von Derivaten.
Weitere Informationen über die Produktinterventionsmaßnahmen der ESMA finden Sie hier und in unserer Kundenkategorisierungspolitik hier.